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   VerfG Brandenburg, 20.12.2001 - VfGBbg 51/01   

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VerfG Brandenburg, 20.12.2001 - VfGBbg 51/01 (https://dejure.org/2001,8894)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 20.12.2001 - VfGBbg 51/01 (https://dejure.org/2001,8894)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 20. Dezember 2001 - VfGBbg 51/01 (https://dejure.org/2001,8894)
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Volltextveröffentlichung

  • Verfassungsgericht Brandenburg

    LV, Art. 12 Abs. 1; LV, Art. 5 Abs. 3; LV, Art. 52 Abs. 3; VwGO, § 161 Abs. 2; VwGO, § 170 Abs. 2
    Beschwerdebefugnis; Grundrechtsberechtigung; Gleichheitsgrundsatz; Willkür

 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 05.03.1991 - 1 BvR 440/83

    Kein Erstattungsfähigkeit von Zwangsvollstreckungsgebühren bei verfrühtem Atrag

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 20.12.2001 - VfGBbg 51/01
    Der Beschwerdeführer könne sich nicht mit Erfolg auf die Nichteinhaltung einer Wartefrist berufen, wie er sie in Anlehnung an eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 84, 6 ff.) mit sechs Wochen ab Zustellung des zu vollstreckenden Titels in Anspruch nehme.

    Könne allerdings auch eine Frist von sechs Wochen nicht eingehalten werden, müsse der Hoheitsträger den Vollstreckungsschuldner über die Verzögerung unterrichten, wenn er vermeiden wolle, daß er mit den Kosten von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen belastet werde (BVerfGE 84, 6, 8 f.).

  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 20.12.2001 - VfGBbg 51/01
    Eine Ausnahme gilt ferner auch für die sog. Prozeßgrundrechte, die in gerichtlichen Verfahren jedem, auch einer juristischen Person des öffentlichen Rechts, zugute kommen, soweit die Parteifähigkeit reicht (Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 21.10.1999 - VfGBbg 26/99 -, unter Bezugnahme auf BVerfGE 61, 82, 104).
  • BVerfG, 15.03.1989 - 1 BvR 1428/88

    Verstoß gegen das Willkürverbot bei Überspannung der Anforderungen an eine

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 20.12.2001 - VfGBbg 51/01
    Willkürlich ist eine Entscheidung erst dann, wenn sie unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt vertretbar ist und sich deshalb der Schluß aufdrängt, sie beruhe auf sachfremden Erwägungen (ständige Rechtsprechung des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg, vgl. etwa Beschluß vom 17. Februar 2000 - VfGBbg 39/99 -, NStZ-RR 2000, 172, 173; für die entsprechende Rechtslage nach Art. 3 Abs. 1 GG: BVerfGE 80, 48, 51).
  • BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 775/84

    Sparkassen

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 20.12.2001 - VfGBbg 51/01
    Eine Ausnahme hiervon hat das Bundesverfassungsgericht für solche juristischen Personen anerkannt, die - wie etwa Universitäten und Rundfunkanstalten - von den ihnen durch die Rechtsordnung übertragenen Aufgaben her unmittelbar einem durch bestimmte Grundrechte geschützten Lebensbereich zugeordnet sind oder - wie etwa Kirchen - kraft ihrer Eigenart ihm von vornherein zugehören (vgl. BVerfGE 75, 192, 196).
  • BVerfG, 01.07.1987 - 1 BvL 21/82

    Verfassungsmäßigkeit der Pauschgebührenregelung nach § 184 SGG

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 20.12.2001 - VfGBbg 51/01
    Zwar kommt im Gleichheitssatz ein allgemeiner Rechtsgrundsatz zum Ausdruck, der aus dem Prinzip der allgemeinen Gerechtigkeit folgt; insoweit beansprucht der Gleichheitssatz objektiv auch Geltung für die Beziehungen innerhalb des hoheitlichen Staatsaufbaus (vgl. BVerfGE 76, 130, 139, m.w.N.).
  • BVerfG, 23.03.1988 - 1 BvR 686/86

    Eigentumsrecht von Rundfunkanstalten

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 20.12.2001 - VfGBbg 51/01
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts steht juristischen Personen des öffentlichen Rechts das - mit Art. 12 Abs. 1 LV inhaltsgleiche - Grundrecht des Art. 3 Abs. 1 GG nicht zu (vgl. BVerfGE 78, 101, 102, m.w.N.).
  • VerfG Brandenburg, 17.02.2000 - VfGBbg 39/99

    Fachgerichtlicher Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung wegen Verstoßes

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 20.12.2001 - VfGBbg 51/01
    Willkürlich ist eine Entscheidung erst dann, wenn sie unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt vertretbar ist und sich deshalb der Schluß aufdrängt, sie beruhe auf sachfremden Erwägungen (ständige Rechtsprechung des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg, vgl. etwa Beschluß vom 17. Februar 2000 - VfGBbg 39/99 -, NStZ-RR 2000, 172, 173; für die entsprechende Rechtslage nach Art. 3 Abs. 1 GG: BVerfGE 80, 48, 51).
  • VerfG Brandenburg, 14.08.1996 - VfGBbg 23/95

    Rechtskraft; Rechtsschutzbedürfnis; Strafprozeßrecht; Bundesrecht; Zuständigkeit

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 20.12.2001 - VfGBbg 51/01
    Die Entscheidung muß - jenseits der richtigen Anwendung des einfachen Rechts - ganz und gar unverständlich erscheinen und das Recht in einer Weise falsch anwenden, die jeden Auslegungs- und Bewertungsspielraum überschreitet (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 14. August 1996 - VfGBbg 23/95 -, LVerfGE 5, 67, 72, m.w.N.).
  • VerfG Brandenburg, 21.10.1999 - VfGBbg 26/99

    Kommunale Selbstverwaltung; Beschwerdebefugnis; faires Verfahren;

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 20.12.2001 - VfGBbg 51/01
    Eine Ausnahme gilt ferner auch für die sog. Prozeßgrundrechte, die in gerichtlichen Verfahren jedem, auch einer juristischen Person des öffentlichen Rechts, zugute kommen, soweit die Parteifähigkeit reicht (Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 21.10.1999 - VfGBbg 26/99 -, unter Bezugnahme auf BVerfGE 61, 82, 104).
  • VerfG Brandenburg, 17.03.2023 - VfGBbg 24/21

    Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Kostenentscheidung;

    Juristische Personen des öffentlichen Rechts können mit der Verfassungsbeschwerde danach u. a. einen Verstoß gegen den Anspruch auf ein zügiges und faires Verfahren nach Art. 52 Abs. 4 Satz 1 LV geltend machen (st. Rspr., vgl. Beschlüsse vom 15. April 2011 ‌- VfGBbg 50/10 -,‌ vom 20. Dezember 2001 ‌- VfGBbg 51/01 -,‌ und vom 21. Oktober 1999 ‌- VfGBbg 26/99 -,‌ https://verfassungsgericht.‌brandenburg.de).

    Ebenso wenig bedarf es der Entscheidung, ob der vom Beschwerdeführer erhobene Einwand einer fehlerhaften Bewertung der Erfolgsaussichten der Klage im Rahmen der Kostenentscheidung nach § 161 Abs. 2 VwGO überhaupt den Gewährleistungsgehalt des verfahrensrechtlichen Willkürverbots (Art. 52 Abs. 3 Alt. 1 LV) oder nur denjenigen des materiell-rechtlichen Willkürverbots (Art. 12 Abs. 1 LV) betrifft, auf das sich der Beschwerdeführer als juristische Personen des öffentlichen Rechts nicht berufen kann (vgl. Beschluss vom 15. April 2011 ‌- VfGBbg 50/10 -,‌ unter Verweis auf BVerfG, Beschluss vom 14. April 1987 ‌- 1 BvR 775/84 -,‌ BVerfGE 75, 192, 200, Rn. 24, juris; anders noch: Beschluss vom 20. Dezember 2001 ‌- VfGBbg 51/01 -,‌ https://verfassungsgericht.‌brandenburg.de).

  • VerfG Brandenburg, 21.08.2003 - VfGBbg 74/03

    Kommunale Selbstverwaltung; Gemeindegebietsreform; Gegenstandswert;

    Wenn die Antragstellerin in der Hauptsache Erfolg hat und sie als amtsangehörige Gemeinde fortbesteht, hat sie Anspruch zwar nicht auf die bisherige, wohl aber auf irgendeine geeignete (Amts-)Verwaltung (vgl. Beschluß vom 16. Mai 2002 - VfGBbg 51/01 - , LKV 2002, 515).
  • VerfG Brandenburg, 19.06.2003 - VfGBbg 7/03

    Keine vorläufige Aussetzung des Inkrafttretens einer eine Gemeinde auflösenden

    Wenn die Antragstellerin in der Hauptsache Erfolg hat und sie als amtsangehörige Gemeinde fortbesteht, hat sie Anspruch zwar nicht auf die bisherige, wohl aber auf irgendeine geeignete (Amts-) Verwaltung (vgl. Beschluß vom 16. Mai 2002 - VfGBbg 51/01 - , LKV 2002, 515).
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